Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Amin Saidani, tätig unter Saidani Engineering, Iglauer Straße 5, 01279 Dresden, Deutschland (nachfolgend „Saidani Engineering“). Diese AGB gelten für alle zwischen Saidani Engineering und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Individuelle Vereinbarungen, das jeweilige Angebot, eine Leistungsbeschreibung und eine vereinbarte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Saidani Engineering ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsschluss

Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zustande.

Ein Angebot ist während der darin genannten Frist bindend. Fehlt eine Frist, kann es innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden.

3. Leistungen und Projektabwicklung

Umfang, Ziele, Ergebnisse, Mitwirkungen, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, werden Leistungen als Dienstleistungen erbracht.

Saidani Engineering darf zur Leistungserbringung fachlich geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt hiervon unberührt.

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden als Change Request abgestimmt. Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine werden vor der Umsetzung mitgeteilt. Ohne Einigung bleibt der ursprünglich vereinbarte Umfang maßgeblich.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Testdaten, Freigaben und Systemumgebungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte, Daten und Systeme rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können zu einer angemessenen Anpassung von Terminen und Vergütung führen. Saidani Engineering weist den Auftraggeber auf erkennbare Auswirkungen hin.

5. Termine und höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn notwendige Mitwirkungen ausstehen oder Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Saidani Engineering die Leistung vorübergehend verhindern.

Hierzu zählen insbesondere Ausfälle externer Plattformen oder Kommunikationsnetze, nicht von Saidani Engineering verursachte Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen sowie sonstige Fälle höherer Gewalt. Die Parteien informieren sich unverzüglich über wesentliche Auswirkungen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Vergütung, Abrechnungsmodell und gegebenenfalls vereinbarte Abschläge ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Saidani Engineering darf nach vorheriger Ankündigung Leistungen aussetzen, wenn fällige und unbestrittene Forderungen trotz Mahnung nicht beglichen werden.

7. Abnahme bei Werkleistungen

Soweit ein abnahmefähiges Werk vereinbart wurde, stellt Saidani Engineering dieses zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber prüft es innerhalb einer angemessenen Frist und erklärt die Abnahme, sofern keine wesentlichen vertragswidrigen Abweichungen bestehen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Mängelbeseitigung bearbeitet.

Teilabnahmen können vereinbart werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Abnahmeregelungen, insbesondere § 640 BGB.

8. Nutzungsrechte und Open-Source-Software

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält er ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorausgesetzten Geschäftszweck zu nutzen.

Bereits vorhandene Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen, allgemeines Know-how und wiederverwendbare Komponenten von Saidani Engineering verbleiben bei Saidani Engineering. Der Auftraggeber erhält daran die zur Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlichen Rechte.

Für Open-Source-Software und Komponenten Dritter gelten vorrangig deren jeweilige Lizenzbedingungen. Saidani Engineering dokumentiert wesentliche Abhängigkeiten in einem für das Projekt angemessenen Umfang.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.

Jede Partei beachtet die für sie geltenden Datenschutzvorschriften. Verarbeitet Saidani Engineering personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

10. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im individuellen Vertrag nichts Wirksames abweichend vereinbart wurde. Der Auftraggeber beschreibt einen Mangel nachvollziehbar und stellt die für Analyse und Reproduktion erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Kein Mangel liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung überwiegend auf nicht vereinbarten Änderungen, ungeeigneter Infrastruktur, der Nichtbeachtung dokumentierter Voraussetzungen oder Systemen Dritter beruht, die Saidani Engineering nicht zu vertreten hat.

11. Haftung

Saidani Engineering haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für Mitarbeitende, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Saidani Engineering.

12. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

Bei Vertragsende vergütet der Auftraggeber die bis zum Wirksamwerden der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen und nachweislich eingegangenen projektbezogenen Verpflichtungen.

13. Referenznennung

Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers, seines Logos oder konkreter Projektdetails als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe von § 306 BGB wirksam.